Neue KfW-Förderung für Familien

Das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ der KfW ist seit dem 1. Juni 2023 verfügbar. Der zinsgünstige Förderkredit soll insbesondere Familien mit mittleren Einkommen die Finanzierung eines neu gebauten Eigenheims erleichtern. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die KfW-Kriterien für klimafreundliche Neubauten eingehalten werden. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte zum neuen Förderprogramm.

Mehr zum neuen Förderprogramm

Merkmale des neuen Programms

Höhe der Förderung

Beim „Wohneigentum für Familien“ handelt es sich um einen Förderkredit mit vergünstigten Zinsen. Das maximale Kreditvolumen richtet sich nach der Anzahl der Kinder und danach, ob der klimafreundliche Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhält.

Eine Familie mit zwei Kindern, die einen klimafreundlichen Neubau ohne Nachhaltigkeitszertifizierung errichtet, kann z.B. eine Förderung von maximal 140.000 Euro beantragen.

Wer kann das Programm für Familien beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen,

  • die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben,
  • die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 % Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen,
  • bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt lebt,
  • die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und
  • die nicht das inzwischen abgelaufene Förderprogramm „Baukindergeld“ in Anspruch genommen haben.

Einkommensgrenzen

Das neue Programm richtet sich an Familien mit mittleren Einkommen. Daher wurden Einkommensgrenzen festgelegt: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen der Antragstellenden und deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner darf 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten.

Ausschlaggebend sind die Mittelwerte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung gemäß den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden. Stellen Sie beispielsweise Ihren Antrag im Jahr 2023, wird der Mittelwert aus den Einkommen der Jahre 2020 und 2021 herangezogen.

Neue Förderkriterien als Bedingung

Zentrale Bedingung, um die neue Förderung erhalten zu können: Ihr Neubau muss als klimafreundliches Wohngebäude eingestuft werden. Dafür gelten folgende Kriterien::

  • Einhaltung von Grenzwerten in Bezug auf die Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes
  • Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
  • Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung. Achtung: Auch Biomasseanlagen wie Pellet-Heizungen sind ausgeschlossen.

Die Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ist keine zwingende Voraussetzung für die Förderung, erhöht aber den maximalen Kreditbetrag.

Weiterhin verfügbar: KfW Wohneigentumsprogramm

Nicht für jeden kommt der Bau oder Kafu eines besonders energieeffizienten und klimafreundlichen Hauses in Frage. Denn trotz Förderung machen die hohen Anforderungen den Hausbau vergleichsweise teuer und aufwändig. Wer einen konventionellen Neubau oder Kau plant, muss jedoch nicht auf die Unterstützung durch staatliche Fördermittel verzichten.

Die KfW bietet auch weiterhin ihr Wohneigentumsprogramm an. Dieser Förderkredit richtet sich an alle, die eine Immobilie bauen oder kaufen und diese anschließend selbst nutzen. Anforderungen an den energetischen Standard des Hauses oder der Wohnung gibt es bei diesem Förderprogramm nicht.

Mehr zum Wohneigentumsprogramm

Wir beraten Sie gern

Beratung zur neuen Familien-Förderung der KfW

Sie planen den Bau oder Kauf eines Hauses für Ihre Familie und wollen bei Ihrer Finanzierung auf Fördermittel der KfW setzen? Unsere Baufinanzierungsexperten erstellen für Sie die optimale Finanzierung für Ihr Bauvorhaben.

Jetzt beraten lassen