Der Gesetzgeber erhöht zum 1. Januar 2023 den Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge und schafft damit Steuererleichterungen.
Erhöhung Freistellungsauftrag
Steuererleichterung durch höheren Sparer-Pauschbetrag ab 2023
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei. Ihre bestehenden Freistellungsaufträge werden automatisch auf den ab 2023 gültigen neuen Höchstbetrag angehoben.
Anpassung Sparer-Pauschbetrag ab 1. Januar 2013
Betrag bis 31.12.2022 | Betrag ab 1. Januar 2023 |
|
Ledige | 801,- Euro |
1.000,- Euro |
Ehepaare (gemeinsam veranlagt) | 1.602,- Euro | 2.000,- Euro |
Liegt Ihr bestehender Freistellungauftrag heute beim Höchstbetrag, wird er automatisch auf den neuen Höchstbetrag angehoben. Haben Sie Ihren Freistellungsauftrag auf mehrere Institute aufgeteilt, wird eine prozentuale Anhebung um 24,844 % vorgenommen.