Voraussetzungen zur Vergabe von Spenden/Zuwendungen
| 1. | Der Antragsteller (Institution/Verein) unterhält eine Kontoverbindung zur Volksbank eG Westrhauderfehn. |
| 2. | Bei dem Antragsteller muss es sich um eine örtliche oder auf Kreisebene tätige soziale, gemeinnützige, kulturelle oder sonstige förderungswürdige Einrichtung handeln. |
| 3. | Der Antragsteller muss die Voraussetzungen lt. den Vergaberichtlinien erfüllen. |
| 4. | Der Verwendungszweck ist genau anzugeben, allgemeine Formulierungen (z. B. Zuschuss zur Jugendarbeit o. ä.) reichen nicht aus. |
| 5. | Die Spende darf nur für den genannten Zweck verwendet werden. Gelder, die nicht bestimmungsgemäß verwendet werden, sind zurückzuerstatten. |
| 6. | Der Erhalt der Spende ist vom Antragsteller auf der Zuwendungsbescheinigung (Vordruck der Gewinnspargemeinschaft) zu bestätigen |
| 7. | Die Umsetzung der geplanten Maßnahme muss im Jahr der Spende erfolgen, bzw. zeitnah bei Spenden zum Jahreswechsel |
| 8. | Die Anschaffungskosten sind in Form von Rechnungen (Kopien) zu belegen |
| 9. | Für die Veröffentlichung auf der Homepage der Volksbank ist ein Foto des geförderten Objekts an info@fehntjer-voba.de zu senden. |