Ihr Engagement – Ihre aktive Beteiligung an der Fehnstiftung
Wenn auch Sie von dieser Idee begeistert sind und die Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn unterstützen möchten, wenden Sie sich an das Vorstandsekretariat (Tel.: 04952 925-102).
Die Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn bietet verschiedene Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung:
Spende
Spenden sind Zuwendungen zur Verwirklichung des Stiftungszweckes. Sie fließen nicht dem Stiftungsvermögen zu, sondern werden zeitnah für die Förderung gemeinnütziger Aufgaben verwandt. Nach §10 b Einkommensteuer-gesetz sind Spenden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar.
Zustiftung
Zustiftungen sind Zuwendungen zum Vermögen der Stiftung und werden auf Dauer angelegt. Die Erträge daraus werden zu Förderzwecken herangezogen. Nur aus einem nennenswerten Stiftungskapital können langfristig Erträge fließen, die eine sinnvolle Stiftungsarbeit ermöglichen. Nach §10 b Einkommensteuergesetz sind Zustiftungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar.
Unterstiftung
Unterstiftungen entstehen durch zweckgebundene Zuwendungen. Es entsteht dadurch eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn. Diese Unterstiftung erhält eine eigene Satzung und einen eigenen Namen, unter dem sie auch nach außen auftreten kann. Die Rechtsfähigkeit erlangt sie über einen Treuhandvertrag mit der Fehnstiftung. Auch die administrativen Aufgaben werden von der Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn wahrgenommen.