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Kundeninformation

zu den Änderungen aufgrund der EU-Verordnung 2024/886

Wir informieren Sie über wichtige Änderungen bei Girokonten, denen bis zum 5. Oktober 2025 zugestimmt werden müssen.

Worum geht es?

In den kommenden Tagen erhalten alle unsere Inhaberinnen und Inhaber eines Girokontos ein Schreiben, in dem wir auffordern, den neuen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Diese Anpassungen sind notwendig, um den neuen gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union gerecht zu werden.

Inhaberinnen und Inhaber eines Girokontos in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein werden informiert. Diese Regelung betrifft nicht nur unsere Kunden, sondern auch die von anderen Banken, wie Sparkassen.

Ab Oktober 2025 sind alle Banken verpflichtet, Echtzeitüberweisungen anzubieten. Das bedeutet, dass unsere Kundinnen und Kunden Geld innerhalb von Sekunden auf andere Konten überweisen und auch schnell empfangen können. Online bieten wir unseren Kundinnen und Kunden diesen Service schon länger an, zukünftig ist er dann auch auf allen Kanälen verfügbar. Zudem entfällt das bisherige Limit von 100.000 Euro pro Echtzeitüberweisung.

Ein weiterer Aspekt der neuen Regelung ist die Einführung einer Empfängerüberprüfung. Ab Oktober 2025 wird bei jeder Überweisung überprüft, ob der angegebene Empfänger oder die angegebene Empfängerin mit dem tatsächlichen Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin übereinstimmt. Bei Unstimmigkeiten wird eine Warnung ausgegeben, während bei Übereinstimmung eine Bestätigung erfolgt. Dieses Verfahren soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen.

Was genau hat sich geändert?

Eine Gesamtübersicht können Sie dem Schreiben entnehmen. Die Änderungen sind dort farblich markiert und nur dann für Sie relevant, wenn Sie das entsprechende Produkt bei uns nutzen.

Wie kann ich zustimmen?

Im OnlineBanking

Kundinnen und Kunden mit Einzelkonten mit OnlineBanking erhalten das Schreiben in das elektronische Postfach eingestellt. Wenige Tage nach dem Erhalt des Schreibens, erscheint nach dem Login in das OnlineBanking ein Hinweisfenster in dem den Bedingungen zugestimmt werden kann.

QR-Code im Schreiben

Kundinnen und Kunden ohne OnlineBanking oder mit Gemeinschaftskonten erhalten ein Schreiben per Post, das einen QR-Code enthält. Dieser kann mit einem mobilen Gerät gescannt werden. Auf der dann aufgerufenen Seite können Sie den Bedingungen zustimmen. Alternativ können Sie auch den genannten Link im Internetbrowser eingegeben.

Am Geldautomaten

Eine Zustimmung ist außerdem am Geldautomaten möglich.

  • Wenn Sie das Schreiben in das elektronische Postfach im OnlineBanking erhalten haben, erscheint die Zustimmungsmöglichkeit bei der nächsten Nutzung eines Geldautomaten
  • Wenn Sie das Schreiben per Post erhalten haben,  muss vorab ein Download der im Schreiben genannten Dateien über den QR-Code oder Link erfolgen erfolgen. Nach erfolgreichem Download,  erscheint die Zustimmungsmöglichkeit bei der nächsten Nutzung eines Geldautomaten

In der Filiale

Gerne können Sie die Zustimmung auch persönlich vor Ort in unseren Filialen vornehmen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir nur dann dauerhaft halten, wenn wir alle Kundinnen und Kunden auf gleicher Vertragsgrundlage betreuen. Sofern wir Ihre Zustimmung nicht erhalten, können wir die Geschäftsbeziehung oder Teile davon gegebenenfalls nicht wie gewohnt fortsetzen.

Häufige Fragen

Der Zustimmungsbutton ist nach den Aufruf über den QR-Code oder den Link nicht klickbar
  • Wenn Sie das Schreiben per Post erhalten haben,  muss vorab ein Download der Dateien auf der aufgerufenen Seite erfolgen. Danach können Sie den Bedingungen zustimmen.

Wo finde ich die benötigte PIN?
  • Die PIN finden Sie im Schreiben, das Sie per Post oder in das elektronische Postfach im OnlineBanking erhalten haben.

Warum ist meine Zustimmung „kostenpflichtig“?
  • Die Zustimmung selbst ist nicht kostenpflichtig. Die Zustimmung muss jedoch nach dem Gesetz als kostenpflichtig bezeichnet werden, weil sie sich auf entgeltliche Dienstleistungen bezieht.

Warum habe ich ein Schreiben per Post erhalten obwohl ich das OnlineBanking nutze?
    1. Aus technischen Gründen können Zustimmungen nur für Einzelkonten über das OnlineBanking erfolgen. Daher erhalten Sie das Schreiben für Gemeinschaftskonten per Post.
    2. Sie haben Ihr elektronisches Postfach im OnlineBanking noch nicht freigeschaltet.
Sie haben kein Girokonto bei uns und trotzdem ein Schreiben erhalten?
  • Auch Inhaberinnen und Inhaber einer Kreditkarte haben ein entsprechendes Schreiben aufgrund von Anpassungen der Vertragsbedingungen von Kreditkarten erhalten.

Sie haben noch Fragen?

Unser KundenDialogCenter hilft Ihnen gerne weiter.

04952 925-0