Familien-Förderung der KfW für den Immobilien Kauf

Das neue Förderprogramm der KfW „Jung kauft Alt“ ist gestartet. Der zinsgünstige Kredit soll Familien mit kleinen und mittleren Einkommen den Kauf einer Bestandsimmobilie erleichtern. Mit der Förderung sind Sanierungspflichten verbunden. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten zum neuen Familien-Förderprogramm.

Mehr zum Förderprogramm

Merkmale des Programms

Familien im Fokus der staatlichen Förderung

Mit dem neuen Förderprogramm ergänzt die KfW ihr Angebot für Familien. Während das bereits seit 2023 laufende Programm „Wohneigentum für Familien“ auf den Neubau klimafreundlicher Häuser abzielt, geht es beim neuen Förderkredit um den Kauf von Bestandsimmobilien.


In Zeiten hoher Baupreise ist der Erwerb einer gebrauchten Immobilie für viele Familien eine erschwingliche Möglichkeit, sich den Wunsch vom Eigenheim zu erfüllen.

Wer kann das Programm beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen,

  • die das Bestandsgebäude nach Erwerb als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 % Miteigentumsquote) zu Wohnzwecken selbst nutzen
  • die bei Antragstellung noch nicht über Wohneigentum verfügen
  • bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt lebt
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, und 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet (maximal drei Kinder werden berücksichtigt)

Einkommensgrenzen

Der Förderkredit richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Um das sicherzustellen, hat die KfW eine Einkommensgrenze eingebaut. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei Haushalten mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen – bei jedem weiteren Kind steigt die Grenze um jeweils 10.000 Euro.

Ausschlaggebend ist der Durchschnitt aus den Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Wenn sich Ihr Einkommen anschließend positiv entwickelt, zum Beispiel weil die Entwicklung der Kinder ein höheres Arbeitspensum zulässt, hat das keinen rückwirkenden Einfluss auf die Förderung.

Sanierungspflichten

Konkret bedeutet das: Sie können den „Jung kauft Alt“-Förderkredit beantragen, wenn die Immobilie gemäß Energieausweis zum Zeitpunkt des Antrags die Energieeffizienzklasse F, G oder H hat. Innerhalb von 54 Monaten müssen Sie das Haus mit geeigneten Sanierungsmaßnahmen mindestens auf den Effizienzhaus-Standard 70 EE bringen und dies auch durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten belegen lassen.

Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen können Sie nicht mit dem „Jung kauft Alt“-Kredit finanzieren. Mit dem BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261) bietet die KfW aber ein attraktives Förderprogramm an, dass die Finanzierung der Sanierung erleichtert

Weiterhin verfügbar: KfW Wohneigentumsprogramm

Nicht für jeden kommen der Kauf und Umbau zu einem energieeffizienten und klimafreundlichen Hauses in Frage. Denn trotz Förderung machen die hohen Anforderungen den Umbau vergleichsweise teuer und aufwändig. Wer einen konventionellen Kauf plant, muss jedoch nicht gänzlich auf die Unterstützung durch staatliche Fördermittel verzichten.

Die KfW bietet auch weiterhin ihr Wohneigentumsprogramm an. Dieser Förderkredit richtet sich an alle, die eine Immobilie bauen oder kaufen und diese anschließend selbst nutzen. Anforderungen an den energetischen Standard des Hauses oder der Wohnung gibt es bei diesem Förderprogramm nicht.

 
Mehr zum Wohneigentumsprogramm

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