Der Förderkredit richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Um das sicherzustellen, hat die KfW eine Einkommensgrenze eingebaut. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei Haushalten mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen – bei jedem weiteren Kind steigt die Grenze um jeweils 10.000 Euro.
Ausschlaggebend ist der Durchschnitt aus den Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Wenn sich Ihr Einkommen anschließend positiv entwickelt, zum Beispiel weil die Entwicklung der Kinder ein höheres Arbeitspensum zulässt, hat das keinen rückwirkenden Einfluss auf die Förderung.