Fehnstiftung

der Volksbank eG Westrhauderfehn

Stiftungsidee

Die Volksbank eG Westrhauderfehn ist seit 1909 fester Bestandteil des Wirtschaftslebens im Overledingerland. Eigentümer sind 13.092 hier lebende Menschen und ansässige Firmen bzw. Institutionen. Seit über 100 Jahren prägt die Volksbank die hiesigen Fehngemeinden und unterstützt die vielfältige, ehrenamtliche Arbeit in Vereinen.

2007 wurde die „Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn“ gegründet, um die finanzielle Begleitung von Projekten in mehreren Schwerpunktbereichen sicherzustellen – von der Jugendpflege bis hin zur Altenhilfe, von Bildung bis hin zur Heimatpflege, von Sport bis hin zu Kunst und Kultur.

Aber eine Stiftung kann nur dann vieles bewirken, wenn das Stiftungsvermögen wächst. Deshalb baut die Volksbank das Stiftungskapital kontinuierlich auf und wirbt bei ihren Eigentümern, den Kunden, den Fehntjer Bürgern bzw. Firmen und bei entsprechenden Institutionen um Spenden und Zustiftungen.

Vorstand

Uwe Brechtezende (Vorsitzender) Westrhauderfehn
Kai Stöter (stellv. Vorsitzender) Westrhauderfehn
Carmen Viétor Westrhauderfehn

Kuratorium

a) Aufsichtsrat der Volksbank

Wolfgang Mengers (Vorsitzender) Rhaudermoor
Dr. Ulrike Gitmans (stellv. Vorsitzende) Westrhauderfehn
Dr. Mareike Engelberg Rhauderfehn
Henning Strenge Leer

b) weitere Mitglieder

Artur Groeneveld Westrhauderfehn
Geert Müller
Westrhauderfehn
Petra Prins Westrhauderfehn
Andreas Ennens  Ostrhauderfehn

Kontakt

Anschrift Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn
Untenende 2
26817  Rhauderfehn
Kontakt
Telefon
04952 925 - 102
Fax
04952 925 - 250
E-Mail
info@volksbank-westrhauderfehn.de

Projektbereiche

Die Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Einige Beispiele für die große Vielfalt sind nachfolgend aufgeführt.

Zwecke der Stiftung sind insbesondere

Bildung und Erziehung

  • Förderung der Erziehung in der Familie
  • Unterstützung von Schülern, Auszubildenden und Studenten
  • Trägerschaft von Schulen o. anderen Bildungseinrichtungen 

Kunst und Kultur

  • Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen
  • Unterstützung kultureller Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Literatur, bildende und darstellende Kunst
  • Erhaltung von Baudenkmälern
  • Pflege von Sammlungen und Ausstellungen

Heimatpflege

  • Aufrechterhaltung und Pflege kultureller Traditionen
  • Pflege der Landes-, Volks- und Heimatkunde
  • Pflege der Landschaft

Altenhilfe


Förderrichtlinien und Ausschlusskriterien

Förderrichtlinien

  • Die Fehnstiftung stellt an geförderte Projekte generell einen hohen Qualitätsanspruch.
  • Auf Dauer angelegte Projekte genießen Priorität.
  • Alle Projekte und zu unterstützenden Maßnahmen haben einen Bezug zur Region.
  • Die Projekte sollen einen Modell- und Vorbildcharakter haben.
  • Eigenmittel sind im angemessenen Rahmen aufzubringen.
  • Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben oder zu fördern (Bezug zum Genossenschaftswesen).

Anschlusskriterien

Grundsätzlich nicht gefördert werden

  • Ausflüge / Feste
  • Bandenwerbung
  • Politische Gruppen
  • Laufende Kosten (Sach-/ Personalaufwand)

Ihr Engagement – Ihre aktive Beteiligung an der Fehnstiftung

Wenn auch Sie von dieser Idee begeistert sind und die Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn unterstützen möchten, wenden Sie sich an das Vorstandsekretariat der Hauptstelle (Tel.: 04952/925-102).

Die Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn bietet verschiedene Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung:

Spende

Spenden sind Zuwendungen zur Verwirklichung des Stiftungszweckes. Sie fließen nicht dem Stiftungsvermögen zu, sondern werden zeitnah für die Förderung gemeinnütziger Aufgaben verwandt. Nach §10 b Einkommensteuer-gesetz sind Spenden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. 

Zustiftung

Zustiftungen sind Zuwendungen zum Vermögen der Stiftung und werden auf Dauer angelegt. Die Erträge daraus werden zu Förderzwecken herangezogen. Nur aus einem nennenswerten Stiftungskapital können langfristig Erträge fließen, die eine sinnvolle Stiftungsarbeit ermöglichen. Nach §10 b Einkommensteuergesetz sind Zustiftungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. 

Unterstiftung

Unterstiftungen entstehen durch zweckgebundene Zuwendungen. Es entsteht dadurch eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn. Diese Unterstiftung erhält eine eigene Satzung und einen eigenen Namen, unter dem sie auch nach außen auftreten kann. Die Rechtsfähigkeit erlangt sie über einen Treuhandvertrag mit der Fehnstiftung. Auch die administrativen Aufgaben werden von der Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn wahrgenommen.


Anträge an die Fehnstiftung zur Förderung von Projekten

Wenn auch Sie ein Projekt entwickeln, das unseren Förderkriterien entspricht, stellen Sie bitte einen Förderantrag bei der Fehnstiftung der Volksbank eG Westrhauderfehn.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohn- und Geschäftssitz im Fördergebiet gem. § 3 Abs. 3 der Stiftungssatzung.

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anträge mit Projekterläuterung wie Beweggründe, Vorbildlichkeit und Auflistung des zeitlichen und finanziellen Einsatzes prüfen und bewerten können. Die Unterstützung soll eine langfristige Wirkung bzw. einen nachhaltigen Charakter haben. Über die Anträge entscheidet das Stiftungs-Kuratorium entsprechend den Bestimmungen der Stiftungssatzung. Das Antragsformular ist im Vorstandssekretariat der Volksbank erhältlich.