1. |
Der Antragsteller (Institution/Verein) unterhält eine Kontoverbindung zur Volksbank eG Westrhauderfehn. |
2. |
Bei dem Antragsteller muss es sich um eine örtliche oder auf Kreisebene tätige soziale, gemeinnützige, kulturelle oder sonstige förderungswürdige Einrichtung handeln. |
3.
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Der Antragsteller muss die Voraussetzungen lt. den Vergaberichtlinien erfüllen. |
4.
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Der Verwendungszweck ist genau anzugeben, allgemeine Formulierungen (z. B. Zuschuss zur Jugendarbeit o. ä.) reichen nicht aus. |
5.
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Die Spende darf nur für den genannten Zweck verwendet werden. Gelder, die nicht bestimmungsgemäß verwendet werden, sind zurückzuerstatten. |
6.
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Der Erhalt der Spende ist vom Antragsteller auf der Zuwendungsbescheinigung (Vordruck der Gewinnspargemeinschaft) zu bestätigen |
7.
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Die Umsetzung der geplanten Maßnahme muss im Jahr der Spende erfolgen, bzw. zeitnah bei Spenden zum Jahreswechsel |
8.
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Die Anschaffungskosten sind in Form von Rechnungen (Kopien) zu belegen |
9.
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Für die Veröffentlichung auf der Homepage der Volksbank ist ein Foto des geförderten Objekts an info@volksbank-westrhauderfehn.de zu senden. |