Voraussetzungen zur Vergabe von Spenden/Zuwendungen

1. Der Antragsteller (Institution/Verein) unterhält eine Kontoverbindung zur Volksbank eG Westrhauderfehn.
2. Bei dem Antragsteller muss es sich um eine örtliche oder auf Kreisebene tätige soziale, gemeinnützige, kulturelle oder sonstige förderungswürdige Einrichtung handeln.
3. Der Antragsteller muss die Voraussetzungen lt. den Vergaberichtlinien erfüllen.
4. Der Verwendungszweck ist genau anzugeben, allgemeine Formulierungen (z. B. Zuschuss zur Jugendarbeit o. ä.) reichen nicht aus.
5. Die Spende darf nur für den genannten Zweck verwendet werden. Gelder, die nicht bestimmungsgemäß verwendet werden, sind zurückzuerstatten.
6. Der Erhalt der Spende ist vom Antragsteller auf der Zuwendungsbescheinigung (Vordruck der Gewinnspargemeinschaft) zu bestätigen
7. Die Umsetzung der geplanten Maßnahme muss im Jahr der  Spende erfolgen, bzw. zeitnah bei Spenden zum Jahreswechsel
8. Die Anschaffungskosten sind in Form von Rechnungen (Kopien) zu belegen
9. Für die Veröffentlichung auf der Homepage der Volksbank ist ein Foto des geförderten Objekts an info@volksbank-westrhauderfehn.de zu senden.